Keine Beihilfe für künstliche Befruchtung bei über 50 Jahre altem Ehemann
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf besteht kein Anspruch auf Beihilfe für eine künstliche Befruchtung, wenn der Ehemann älter als 50 Jahre ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage einer 34 Jahre alten verbeamteten Lehrerin, deren Mann im Jahr 1952 geboren ist, abgewiesen. Zur Begründung verwies das Gericht auf die Beihilfenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die…
Weiter lesen ...