Auch alleinstehende Frau kann künstliche Befruchtung steuerlich geltend machen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen können, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Aufwendungen für Samenspende steuerlich geltend gemacht Bei der im Streitjahr 40 Jahre alten Klägerin, die zu ihrem Beziehungsstatus…
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