BGH: Zustimmung eines nicht verheirateten Mannes zur künstlichen Befruchtung verpflichtet zum Unterhalt
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.09.2015 (XII ZR 99/14) entschieden, dass bei einer heterologen künstlichen Befruchtung (Behandlung eines nicht verheirateten Paares) eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, gegenüber dem Kind binden ist. Der einwilligende (unverheiratete) Mann muss somit vertraglichen…
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