BKK VBU darf keine Zusatzleistungen an unverheiratete Paare erbringen
Die BKK VBU hat als Zusatzleistung das Mindestalter für eine künstliche Befruchtung von 25 auf 20 Jahren herabgesetzt und entschieden, die Kosten zu 75 % und nicht nur zu wie herkömmlich 50 % zu übernehmen. Derlei freiwilligen Satzungsleistungen sind seit 2012 möglich, das Bundesversicherungsamt hatte sie somit genehmigt. Darüber hinaus wollte die BKK VBU, dass auch unverheiratete Paare die freiwillige Leistung in Anspruch…
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