Finanzgericht Münster: Medizinisch bedingte Kryokonservierung ist umsatzsteuerfrei.
Gemäß einem Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 06.02.2020 stellt die Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung dar, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgeführt wird als die künstliche Befruchtung. Klägerin war eine GbR, an der mehrere Frauenärzte beteiligt waren. Diese betrieben ebenfalls eine Partnerschaftsgesellschaft, die Kinderwunschbehandlungen anbot….
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