BGH: Keine Kostenerstattung der PKV bei Eizellspende
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil über den Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende entschieden. Die Klägerin war kinderlos. Im Jahr 2012 begab sie sich in die Tschechische Republik zu einem Zentrum für In-vitro-Fertilisation (IVF). Dort wurden mehrere Versuche einer Eizellspende mit IVF-Behandlung sowie verlängerter Embryokultivierung (Blastozystentransfer) durchgeführt. Den Spenderinnen wurden jeweils…
Weiter lesen ...