Wechsel von IVF- auf eine ICSI-Behandlung in der GKV
Wenn im Rahmen einer IVF-Behandlung Eizellen gewonnen wurden, jedoch keine hiervon sich befruchten lässt, liegt ein sogenanntes Fertilitätsversagen vor. Gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Ziffer 8 Satz 6f der Richtlinie) kann bei gesetzlich Versicherten ein Wechsel von einer IVF- auf eine ICSI-Behandlung vorgenommen werden, wenn es nach dem ersten Behandlungsversuch zu einem sogenannten totalen Fertilitätsversagen gekommen ist. Das Bundessozialgericht…
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