Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhliche Belastung – Problem Embryonenschutzgesetz
Nach dem Bundesfinanzhof (BFH) können Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung eine außergewöhnliche Belastung sein. Nach § 33 EStG wird die Einkommensteuer dann auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Ob die Summe der Aufwendungen im Jahr für den Steuerpflichtigen zumutbar waren, kann aus der…
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