Zusatzleistungen von Krankenkassen (GKV) für eine künstliche Befruchtung
Der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher konkretisiert. Für eine Kinderwunschbehandlung werden die Ansprüche von Versicherten in der GKV in § 27a SGB V und der Richtlinie über künstliche Befruchtung des G-BA geregelt. Außerdem sind seit dem 01. Januar 2012 durch…
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